Der Schornsteinfeger: Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte

Ihr Schornsteinfegermeister

Frank Pleiner

Feuerstättenbescheid

Ihr Bezirksschornsteinfegermeister Frank Pleiner informiert:

 

Sehr geehrte Kundinnen, sehr geehrte Kunden,

 

die Bundesregierung war auf Grund einer Klage der Europäischen Union wegen der Verletzung des Vertragsrechts zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes gezwungen. Die EU sah darin eine Verletzung der Kehrbezirksstruktur und deren Vergabedauer, sodaß auch für Schornsteinfeger oder auch gleichgestellte Handwerker aus den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit geschaffen wird, einen Kehrbezirk zu übernehmen. Durch die Änderung auf eine Vergabedauer von 7 Jahren, einem Bewerbungsverfahren und die Anpassung der Aufgaben wurde dem Rechnung getragen und eine Übergangsfrist bis 2014 festgelegt. Zum Einen wurde versucht der Forderung nach freiem Wettbewerb gerecht zu werden, aber dem vorbeugenden Brandschutz und die Emissionsüberwachung sollte nicht einem unkontrollierbaren Markt überlassen werden.

 

Die auszuführenden Überprüfungs- und Kehrarbeiten der Bundes-Kehr- und Überprüfungsordnung (Bundes-KÜO), sowie die Überwachung der Abgasgrenzwerte nach der 1.Bundes-Immissionsschutz-verordnung (1.BImSchV) müssen nach §14 des Schornsteinfeger-Handwerkgesetzes (SchfHwG) allen Eigentümern von Feuerungs- bzw. Abgasanlagen per gebührenpflichtigen Feuerstättenbescheid bis zum 31.12.2012 mitgeteilt werden. In diesem Feuerstättenbescheid sind die kehr- und überprüfungs-pflichtigen Anlagen und deren Zeitraum für die Durchführung der Arbeiten aufgeführt.

 

Was bedeutet das für Sie als Kunden ???

 

Bis zum 31.12.2012 ändert sich grundlegend erst einmal nichts.

Die Kehrbezirke mit den bestellten Bezirksschornsteinfegermeistern bleiben auch weiterhin bestehen. In jedem Fall bleibt Ihr zuständiger Bezirksschornsteinfegermeister, auch über 01.01.2013 hinaus, für die sogenannten Kontrollaufgaben (Abnahme von neuen oder geänderten Feuerungsanlagen nach Landesrecht, regelmäßige Feuerstättenschau, Mängelwesen, Überwachung nach der EnEV - Energieeinsparverordnung) zuständig.

 

 

 

Ab dem 01.01.2013  ?!? Nun haben Sie die Wahl ?!?

 

Sie können die Arbeiten wie bisher durch Ihren Bezirksschornsteinfegermeister durchführen lassen und sind damit von allen bürokratischen Verpflichtungen entbunden, denn hier haben Sie das Gesamtpaket aus einer Hand und es wird in gewohnter Weise durchgeführt, ohne dass Sie mit Verwaltungstätigkeiten konfrontiert werden, die bisher von mir wahrgenommen wurden.

Für Sie wird sich, wenn Sie es wünschen und bisher mit meiner Arbeit zufrieden waren, nichts ändern und ich kann auch in Zukunft für Sie die notwendigen Arbeiten automatisch, fristgerecht und ordnungsgemäß durchführen und dokumentieren.

Ein Formular zur Auftragserteilung für die Durchführung der Schornsteinfegerarbeiten durch mich, wird Ihnen mit der Zustellung des Feuerstättenbescheids beigefügt oder Sie können dies auch gerne bei mir direkt per Telefon 06174-256200 , per Mobil 0175-4154224 oder per E-Mail frank.pleiner@t-online.de anfordern.

 

oder

 

Sie beauftragen einen nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG §2 Abs.1 Satz 2 und Abs.2) zulässigen Schornsteinfegerbetrieb mit der Ausführung der gesetzlich geregelten Arbeiten (fristgerechtes und ordungsgemäßes Überprüfen und Reinigen von Feuerungs- und Abgasanlagen) und übernehmen somit die Eigenverantwortung als Eigentümer/Betreiber, in dem Sie den Nachweis (Formblatt nach SchfHwG §4 Abs.1) über die fristgerechte Durchführung der im Feuerstättenbescheid genannten Arbeiten erbringen müssen. Betriebe die diese Dienstleistungen anbieten möchten, müssen mit dem Schornsteinfegerhandwerk in die Handwerksrolle der Handwerkskammer eingetragen sein und im elektronischen Register für Schornsteinfegerbetriebe beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) geführt sein. Dies ist bis Ende 2012 nur für Betriebe mit Sitz im EU-Ausland möglich.

 

 

Für Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung (siehe Kontaktdaten).

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihr Bezirksschornsteinfegermeister

 

Frank Pleiner





Bundesland: Hessen
- Zentralinnungsverband (ZIV) -

Frank Pleiner

Schornsteinfegermeister / Fachkraft für Rauchwarnmelder / Gebäudeenergieberater
Rosenweg 1
65779 Kelkheim (Taunus)
Tel.: 06174 / 256200
Fax.: 06174 / 256201
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Mobil.: 0175 - 4154224

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